Wer ist für die Sicherheit im Lager verantwortlich?
Die Verantwortung der Hersteller!
Alle Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und müssen den Sicherheits-Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes genügen. Achten Sie beim Neukauf darauf, dass die Regale das RAL-RG 614 Gütezeichen und GS-Zeichen tragen. Sie entsprechen somit den Anforderungen der DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234), eine Grundlage der Regalinspektion.
Sicherheit im Lager - die Verantwortung der Lagerbetreiber!
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass kraftbetiebene Regale und Schränke
nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einer sachkundigen Person auf
sicheren Zustand geprüft werden. Die Verpflichtung zur systematischen Inspektion der
Regaleinrichtungen werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
der DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 definiert.
Das bedeutet, dass der Lagerbetreiber für die gefahrlose Bedienung der Regalsysteme
und somit für die Sicherheit der Mitarbeiter im Lager verantwortlich ist.
Das Prüfergebnis ist zu dokumentieren.