Verantwortung im Lager - Zusammenfassung vorab

1. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lagereinrichtung liegt beim Arbeitgeber, bzw. Lagerbetreiber!

2. Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel. Sie müssen von befähigten Personen kontrolliert werden!

- Aller 12 Monate durch eine fachkundige Person, einen geprüften Regalinspektor!
- Der Benutzer der Lagereinrichtung muss die Regalanlage regelmäßig überprüfen!

3. Die jährlichen und regelmäßigen Prüfergebnisse sind zu dokumentieren!

Regelwerke

Informationen zur Betriebssicherheitsverordnung und anderen Vorschriften

Welche Regelwerke sind die Grundlage der Jahresinspektion von Lagereinrichtungen?

Betriebssicherheitsverordnung

Lagereinrichtungen (Regale) sind Arbeitsmittel und unterliegen der BetrSichV. In § 10 wird die die regelmäßige Kontrolle der Regalsysteme verlangt.

DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234) "Lagereinrichtungen und Geräte"

Ein Regelwerk, bei dessen Beachtung der Unternehmer davon ausgehen kann, dass alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren getroffen wurden. (Gangbreiten der Bediengänge, Verkehrswege, Fluchtwege)

prEN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"

Diese neue europäische Norm legt den Ablauf der Kontrolle von Lagereinrichtungen fest. Weiterhin werden Anforderungen an den Betrieb, die Montage und Installation und die Nutzung der Regale behandelt. Änderungen die eine nochmalige Sicherheitsprüfung der Regalsysteme erfordern werden hier festgelegt!

DIN EN 15095 Kraftbetriebene verschiebbare Paletten-, Umlaufregale und Lagerlifte.

Sicherheitsanforderungen.

prEN 15512, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - verstellbare Palettenregale

Grundlagen der statischen Bemessung.

prEN 15620, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale

Toleranzen, Verformungen und Freiräume.